Politik & Gesellschaft

Organspende: Täuschung und Wirklichkeit

Was ist der Preis?

Laut Umfragen stehen die meisten Bundesbürger der Organspende positiv gegenüber. In den Medien wird über verschiedene Organisationen dafür geworben, anderen Menschen mit einer Organspende das Leben zu retten und einen Organspendeausweis bei sich zu tragen.

Leider wissen verhältnismäßig wenige, was es wirklich bedeutet, Organe zu spenden und was dabei passiert. Sie entscheiden sich in dem guten Glauben, damit eine gute Tat zu tun, weil es ja für das eigene Leben keine Konsequenzen mehr hat.

Wussten Sie,

  • dass nur lebendfrische Organe entnommen und transplantiert werden können?
  • dass der Todeszeitpunkt juristisch zeitlich vorverlegt wurde, seit die Schulmedizin die Organtransplantation ins Programm aufgenommen hat?
  • dass vor der Organentnahme auf dem Operationstisch die angeblich Toten häufig muskelentspannende und starke schmerzstillende Medikamente bis hin zu Vollnarkose erhalten?
  • dass stets versucht wird zu verhindern, dass Angehörige den toten Körper des „Organspenders“ nach der Entnahme sehen?

Herr Werner Hanne hält zum Thema „Organspende“ Vorträge und betreibt eine Informationsseite im Internet. Nach einem dramatischen Ereignis im persönlichen Umfeld beschäftigt er sich seit 2008 intensiv mit dieser Thematik und sagt, daß es „dringend notwendig ist, daß die Menschen mehr über die verschwiegenen Hintergründe erfahren“.

In einem Rundschreiben fasst er die wichtigsten Punkte zusammen, die wir hier auch unseren Lesern weitergeben möchten.

Nachdem der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die jetzige gesetzliche Regelung in Deutschland zur Organspende (Entscheidungslösung) per Gesetz in die Widerspruchslösung ändern will, werde ich gerade regelrecht überrollt mit Anfragen und Bestellungen zu meiner Broschüre Organwahn – Heilung durch Fremdorgane? Ein fataler Irrtum!.

Deshalb ein paar Kurzinformationen zu diesem Thema.

Zu Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

  • Lt. Nachrichtenmagazin „Focus“ Nr. 48/2012 gründete Spahn 2006 die Agentur „Politas“, die Kunden aus dem Pharma- und Medizinsektor berät und verdiente als Abgeordneter des Bundestags an Lobbyarbeit für die Pharmaindustrie, ohne die Nebenverdienste öffentlich zu machen (Link).
  • Lt. SPIEGEL ONLINE heiratete Jens Spahn am 22. Dezember 2017 in Essen seinen Lebenspartner Daniel Funke (Link).

Zur Widerspruchslösung

  • Jeder Mensch ist damit nach einer Hirntodfeststellung Organspender, wenn er nicht zu „Lebzeiten“ widersprochen hat (ist noch zu regeln, wo er widersprechen soll).
  • Damit wird per Gesetz eine Regelung zu Lasten Dritter (dem Hirntoten) abgeschlossen. Solche Regelungen sind lt. BGB (§§ 892, 932) sittenwidrig und damit rechtlich unwirksam.
  • Beispiel Österreich: Hier gilt die Widerspruchslösung; auch Ausländer, die sich im Land aufhalten (Urlauber), sind betroffen; Angehörige haben kein Widerspruchsrecht; Widerspruch ist in einem zentralen Register in Wien einzulegen bei https://goeg.at/Widerspruchsregister

Zur Organspende

  • Der Mensch muss noch leben, wenn ihm Organe entnommen werden. Die Organe müssen „lebendfrisch“ sein.
  • Zu diesem Zweck wurde 1968 von einem Ad-hoc-Komitee nach den sogen. Harvard-Kriterien in den USA der Hirntod erfunden.
  • Hirntote sind Menschen, die in einem tiefen Koma liegen.
  • Sie haben noch einen Blutkreislauf und ein schlagendes Herz, sind schmerzempfindlich.
  • Hinweis: Ein sehr empfehlenswertes Buch, geschrieben von einer Koma-Patientin, die wieder erwacht ist:  „Eine Träne hat mich gerettet“ von Angèle Lieby.

Zur Organentnahme

  • Der Hirntote wird zur Entnahme auf dem OP-Tisch festgeschnallt, damit er sich nicht mehr bewegen kann.
  • Er bekommt muskelentspannende Injektionen, nach Einschätzung des immer dabei anwesenden Narkosearztes auch eine Vollnarkose.
  • Der Körper wird vom Hals bis zum Schambein aufgesägt und aufgeschnitten.
  • Die Organe werden bei schlagendem Herzen entnommen.
  • Dazu ein erschütterndes Video mit den Aussagen einer ehemaligen OP-Schwester: https://www.youtube.com/watch?v=oWrvmDaKhl4 (8:25 Min.).

Zum Organempfänger

  • Er muss wegen der Abstoßreaktionen des fremden Organs zur Ausschaltung des Immunsystems sein Leben lang teure Medikamente einnehmen.
  • Die Kosten hierfür können bis zu 4.000,– € / monatlich betragen.
  • Eine Kostenobergrenze der Krankenkassen gibt es dafür nicht.
  • Eine Organübertragung kann bis zu 300.000,– € kosten.

Kirchen zur Organspende

  • Beide großen Kirchen werben für eine Organspende.
  • Sie kennen aber nicht einmal ihr eigenes „Gesetzbuch“, die Bibel.
    Darin steht im 3. Buch Mose, Kapitel 17, Vers 14:
    Des Leibes Leben ist in seinem Blut und nicht „Des Leibes Leben ist in seinem Gehirn.“

Zum Wort „Organspende“

  • Das Wort Spende ist ein „sprachliches Monstrum“, weil hier ein Spender seine Spende nicht überlebt.
  • Bei ca. 90% der Organentnahmen hat nicht der Spender selbst, sondern haben die Angehörigen zugestimmt.
  • Die Angehörigen spenden also etwas, das ihnen gar nicht gehört.

Spirituelle Aspekte

  • Es gibt dazu sehr viele Hinweise. Einer davon: Mit der Organübertragung werden Seelenanteile des Spenders mit verpflanzt.
  • Daraus resultieren u. a. die Abstoßreaktionen im Empfängerkörper.
  • Christiaan Barnard (2001 verstorben), der 1967 im Groote-Schuur-Hospital in Kapstadt (Südafrika) das erste Herz verpflanzt hatte, bestätigt das über eine Durchsage aus der geistigen Welt, nachzulesen im Buch von Vera Schulze-Brockamp „Eine neue Wahrheit aus der jenseitigen Welt“, Seite 133.
  • Weitere Durchsagen von Sananda und Göttliche Offenbarungen.

Weitere Informationsmöglichkeiten

Erforderliche eigene Maßnahmen

  • Unbedingt einen Organspendeausweis bei sich tragen, in dem man sich erklärt, damit die Angehörigen nicht befragt werden müssen.
  • Eine Auswahl an Ausweisen gibt es auf der linken Seite meiner Internetseite http://www.organwahn.de/index.php/organspendeausweise.
  • Falls vorhanden: Sich auch in einer Patientenverfügung erklären.

Beste Grüße,
Werner Hanne

Die länderspezifischen Lösungen zur Organspende

(Erweiterte) Zustimmungslösung:
Bei der Zustimmungslösung können nur dann Organe und Gewebe entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt hat. Liegt keine Zustimmung vor, dürfen keine Organe oder Gewebe entnommen werden.

Bei der erweiterten Zustimmungslösung müssen die Angehörigen stellvertretend für die verstorbene Person entscheiden, falls diese zu Lebzeiten keine Entscheidung getroffen und dokumentiert hat. Die erweiterte Zustimmungslösung gilt zum Beispiel in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz.

Entscheidungslösung:
Bei der Entscheidungslösung gilt ebenfalls, dass eine Organentnahme nur zulässig ist, wenn eine Zustimmung vorliegt. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen sich auf der Grundlage fundierter Informationen mit der eigenen Spendebereitschaft auseinandersetzen. In Deutschland erhalten Krankenversicherte regelmäßig Informationsmaterialien und einen Organspendeausweis von den Krankenkassen und Versicherungsunternehmen.

Die Entscheidungslösung gilt in Deutschland.

Widerspruchslösung:
Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden. Die Widerspruchslösung gilt in Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern.

In einigen Ländern haben die Angehörigen das Recht einer Organentnahme bei der verstorbenen Person zu widersprechen, sollte keine Entscheidung der verstorbenen Person vorliegen. Die Widerspruchsregelung mit Einspruchsrecht der Angehörigen gilt in Belgien, Estland, Finnland, Litauen und Norwegen.

Was ist bei Auslandsaufenthalten zu berücksichtigen?
Im Ausland gilt grundsätzlich die Regelung des jeweiligen Landes. Das bedeutet, verstirbt eine deutsche Staatsbürgerin oder ein deutscher Staatsbürger im Ausland, so wird sie oder er nach der gesetzlichen Regelung des jeweiligen Landes behandelt.
Es ist vor einem Auslandsaufenthalt ratsam, einen Organspendeausweis in der entsprechenden Landessprache auszufüllen und zu den Personalpapieren zu legen. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende auch im Ausland verstanden. (Quelle: www.organspende-info.de)

 

Hirtote sind nicht tot. Sie werden erst durch die Organspende getötet.
Viele ehemals Hirntote leben noch!

Lesen Sie hier in diesem sehr ausführlichen und unbeding lesenswerten Bericht, was in den großen Medien und bei staatlichen und kirchlichen Kampagnen für Organtransplantation gezielt verschwiegen wird. Zum Beispiel auch die verschwiegenen Leiden von Organspender und Organempfänger. – Organtransplantation ist keine Nächstenliebe!

Vorsicht Organraub – auch bei Reisen nach Österreich!
In dem oben verlinkten Artikel steht auch dieser Erfahrungsbericht:

1.16. – Junger Deutscher fuhr in Österreich ohne vorher geleisteter Widerspruchserklärung Ski:
Nach angeblichem „Hirntod“wurden ihm sofort die Organe entnommen: Die Gefahr von Fahrten nach Österreich wird von Deutschen und Schweizern meist unterschätzt. In Deutschland und in der Schweiz bedarf es bei Organentnahmen der Zustimmung des Betroffenen oder seiner Angehörigen. In Österreich nicht. Dort dürfen sogar von Touristen die Organe entnommen werden, wenn sie keine Widerspruchserklärung mit sich führen, z. B. im Portemonnaie an den Personalausweis geheftet (was normalerweise gefunden wird, sofern eine Erklärung nicht nach Mafia-Art verschwindet).
Die rechtliche Situation in Österreich „hat bereits dazu geführt, dass einem Deutschen in Österreich nach einem Skiunfall mit diagnostiziertem Hirntod die Organe entnommen werden“ (idea-spektrum Nr.12/2007). Auch die Angehörigen können dies nicht verhindern, wenn sie keinen Widerspruch des Sterbenden vorlegen können.

Häufige Österreich-Fahrer können sich beim Zentralen Widerspruchsregister für Organentnahme ÖBIG, Stubenring 6, 1010 WIEN, als Nicht-Organspender registrieren lassen und Verwandten eine Kopie darüber aushändigen. Siehe dazu: https://transplant.goeg.at/node/106

Unfassbar: Asyl-Lobby handelte mit Organen von Migranten-Kindern

Organspende-Skandal: Milliardenschwere Lobby verheimlicht Heilmethoden bei Hirntod

Auch Ärzte bestätigen oft im Vier-Augen-Gespräch, dass „sie sich nicht mit dem Transplantationssystem anlegen“ wollen. Es sei das weltweit „am besten kontrollierte System“, wenn es um die Veröffentlichung von Informationen geht.

Der Spezialist betont:

„Das Transplantationssystem ist ein wohlhabendes System. Es ist ein leistungsfähiges System. Sie sind überall in der medizinischen Gemeinschaft. Sie sind in medizinischen Räten und medizinischen Akademien. Sie sind überall… Politisch sind sie sehr mächtig.“

Das Geheimnis: Hormone für das ruhende Gehirn

Einer der Teile, die von der „Hirnruhe“ betroffen sind, ist der Hypothalamus. Er produziert normalerweise mehrere Hormone, die andere Drüsen in unserem Körper steuern. Davon sind mindestens drei sehr bedeutsam: TSH, ACTH und ADH.

Durch den verringerten Blutkreislauf im Gehirn ist die Hormonproduktion abgesenkt. Eines dieser Hormone ist das TSH, das aus der Hirnanhangdrüse (Hypophyse) freigesetzt wird und die Produktion des Schilddrüsenhormons stimuliert. Dieses Hormon soll das Eindringen von Flüssigkeiten in das Gewebe verhindern. Bei Hirnverletzungen wird die Funktion des Hypothalamus eingeschränkt. Die Produktion des Schilddrüsenhormons sinkt. Dadurch erhöht sich die Hirnschwellung. Mit anderen Worten gesagt. Wenn das Schilddrüsenhormon nicht verabreicht wird, stirbt das Gehirngewebe. Die Gehirnschwellung wächst und wächst, bis schließlich keine Durchblutung mehr stattfindet. Dann ist das Gehirn wirklich irreversiblen geschädigt.

Solange sich die Blutversorgung des Gehirns jedoch im Bereich des „ischämischen Schlaganfall“ (nicht irreversibel geschädigtes Gehirn) befindet oder bis dorthin voranschreitet, kann das Gehirn gerettet werden, indem man drei Hormone verabreicht. Dann wird das weitere Austreten von Flüssigkeiten in das Hirngewebe unterbunden. Die Gehirnschwellung verringert sich, die Blutversorgung setzt ein und die Gehirnfunktionen werden wiederhergestellt.
ACTH ist ein Hormon, das unter Stimulierung des Hypothalamus produziert wird. Es wird in der Hypohyse hergestellt und regt die Nebennieren an. Diese produzieren Hormone, um den Blutdruck im normalen Bereich zu halten.

ADH verhindert, dass Nieren große Mengen an Flüssigkeiten abgeben, wodurch das Volumen in den Gefäßen sich weiter verringern würde. Dieses sei das einzige Hormon, das Patienten manchmal verabreicht werde, so Coimbra. Denn an den Urinausscheidungen könne man leicht erkennen, wenn ein niedriger ADH-Spiegel produziert wird.
Das Fehlen dieser drei Hormone führt den Organismus in eine Katastrophe. Da das, was getan werden könnte und getan werden sollte, nicht getan wird, stirbt der Patient innerhalb weniger Tage. Das liegt aber nur daran, dass Ärzte den hippokratischen Eid nicht befolgen. Sie sollten das Beste tun, um das Leben des Patienten zu retten. „Doch sie verabreichen keine Schilddrüsenhormone und keine Nebennierenhormone, manchmal nicht einmal ADH“, kritisiert Coimbra.

Ärzte, die das Märchen vom „Hirntod“ unterstützen, behaupten, dass Patienten trotz derartiger Maßnahmen nach wenigen Tagen sterben würden. Daher sei es gut, mit ihren Organen anderen Menschen das Leben zu retten. „Tatsächlich haben diese Mediziner jedoch den Tod ihrer Patienten herbeiführt, weil sie ihn nicht entsprechend behandelt haben,“ so Coimbra weiter. Die grundlegende Behandlung, nämlich alle drei Hormone zu verabreichen, werde unterlassen. Bei einem „Hirntod“ läuft die fehlerhafte Behandlung auf drei tödliche Störungen hinaus: Hypothyreose, Nebennierenversagen oder Diabetes insipidus.

Eine Behandlung mit Schilddrüsenhormonen sollte bereits angesetzt werden, wenn die Skala zur Messung des Koma-Zustandes, die sogenannte „Glasgow Coma Scale“ die Stufe 8 oder 7 erreicht hat. In diesem Moment ist der Schilddrüsenhormonspiegel bereits abgesenkt. Die Schilddrüsenhormone können dann den neurologischen Zustand des Patienten verbessern und sogar normalisieren.

„Und genau darin liegt die Verpflichtung des Arztes“, so Coimbra. Man könne den Zustand des Patienten nicht einfach hinnehmen. Vielmehr ginge es um folgendes:

„Nein, Du siehst, dass etwas nicht stimmt und Du kannst das Leben eines Patienten retten. Hypothyreose ist eine tödliche Erkrankung, wenn man sie nicht behandelt, werden die Patienten sterben.“

2 Kommentare

  • Zitat, Quelle unten

    „Patientenrechte in Gefahr

    Dabei ist eine Hirntoddiagnostik für Patienten, die ihre Organe nicht spenden wollen, nicht erforderlich und kontraindiziert.

    Der zwingend für die Diagnostik vorgeschriebene Apnoetest kann sogar das Ergebnis produzieren, was die Mediziner erst nachweisen wollen, den Hirntod. Zudem werden dem potentiellen Organspender notwendige Schmerzmittel vorenthalten, da sie einen Hirntod vortäuschen könnten. Schmerzmittel wirken auf das Gehirn, das dadurch gedämpft wird. Dabei braucht der Patient beispielsweise bei einer Hirnschwellung dringend Schmerzmittel, damit die Hirnschwellung abklingt.

    „Die Hirndtoddiagnostik nützt nicht diesem Patienten, kann ihm sogar immens schaden, sondern dient Dritten, den potentiellen Organempfängern und vor allem der dahinterstehenden Transplantationsindustrie“, so Renate Greinert.

    Sie sieht in der gesetzlichen Handlungsweise eine „Übergriffigkeit an wehrlosen Patienten, die nicht hinnehmbar ist und im Widerspruch zum Grundgesetz und anderen gesetzlich verankerten Rechten“ steht.

    Bundestagsabgeordnete beschließen Gesetz
    „Der ungehinderte Zugriff des Transplantationsbeauftragten auf alle Krankenakten untergräbt bereits heute das Vertrauen der Bevölkerung in die Medizin und den Staat, der dies per Gesetz ermöglicht“, hieß es in einem Schreiben von Greinert.

    Dieses verfasste die Initiative KAO zur Wahrung der Patientenrechte und schickte es am 7. Januar 2019 an alle Bundestagsabgeordneten. In ihrem Schreiben bat sie die Abgeordneten darum, die Rechte des wehrlosen Patienten auf der Intensivstation zu bewahren. In dem Schreiben heißt es auch:

    „Es sei wichtig, dass der Transplantationsbeauftragte auf der Intensivstation klar erkennbar sei und dass medizinischen Maßnahmen der Behandlung des Patienten gelten, und nicht seinen Organen. Nur so können ein Hirnversagen verhindernde Maßnahmen ergriffen werden.“

    Eine Antwort von den Bundestagsabgeordneten blieb aus. Stattdessen wurde diese zweite Änderung des Transplantationsgesetzes beschlossen und wird nun schrittweise umgesetzt.“

    https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/zweite-aenderung-des-transplantationsgesetzes-seit-1-april-in-kraft-regierung-rechnet-kuenftig-mit-erhoehtem-organbedarf-a2872392.html

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